Wichtige Information zum Studienordnungsübertritt VIW
Wichtige Information zum Studienordnungsübertritt VIW

Wichtige Information zum Studienordnungsübertritt VIW

Liebe Studierende des Diplomstudiengangs Verkehrsingenieurwesen,

alle mussten sich in den letzten Monaten entscheiden, ob und wann sie in die neue Studien- und Prüfungsordnung aus 2022 übertreten. Wer seit dem Wintersemester 2022/2023 neu in diesem Studiengang immatrikuliert wurde, studiert ohnehin seit Studienbeginn nach den neuen Ordnungen.

Trotz großer Sorgfalt bei der Erstellung der neuen Studiendokumente sowie mehrschrittiger Prüfverfahren ist dabei ein Fehler unterlaufen: Bei der Bildung der Abschlussnote (Gesamtnote) werden auch die Modulnoten des Grundstudiums mit einbezogen. In der letzten Prüfungsordnung war geregelt, dass diese Noten nicht berücksichtigt werden. Dies ist ein Fehler, der den zuständigen Gremien nicht auffiel und von der Fakultät in dieser Form nicht gewünscht war und ist. Da dieser Umstand nicht rechtzeitig bekannt geworden ist, wurde in der Vergangenheit nicht auf die veränderte Berechnung der Abschlussnote hingewiesen.

Der Fehler in den Studiendokumenten kann nur durch eine erneute Änderung dieser korrigiert werden. Diese Korrektur ist bereits ausgearbeitet, fristgerecht eingereicht worden und durchläuft wiederum mehrere rechtliche Prüfzyklen, bis sie vsl. zum Wintersemester 2025/2026 in Kraft tritt. Für einen Großteil der Studierenden ergeben sich mit der korrigierten Ordnung keine Nachteile hinsichtlich der Abschlussnote.

Für das weitere Studium muss beachtet werden:

  • Wer erst nach dem 30.09.2025 das Studium beendet, muss in die Prüfungs- und Studienordnung aus 2022 übertreten oder studiert bereits nach dieser Ordnung. Damit werden die Modulnoten des Grundstudiums bei der Bildung der Abschlussnote berücksichtigt.
  • Zum 01.10.2025 sollen auch die korrigierten Studiendokumente in Kraft treten. Darin werden die Modulnoten des Grundstudiums bei der Bildung der Gesamtnote für das Abschlusszeugnis dann – wie vorgesehen – nicht (mehr) einbezogen. Dafür ist ein freiwilliger Übertritt in die korrigierten Studiendokumente notwendig. Wir informieren im Sommersemester 2025 über die Festlegungen zum Übertritt, sobald alle Details feststehen.
  • Wer vor dem 01.10.2025 das Studium beendet und noch in der alten Prüfungs- und Studienordnung aus 2013 immatrikuliert ist, ist ebenfalls von dem Fehler nicht betroffen. Die Gesamtnote enthält nicht die Modulnoten des Grundstudiums.
  • Dies gilt auch für alle, die bis zum 30.09.2025 alle Modulprüfungen gemäß Prüfungsordnung erfolgreich abgeschlossen und ihre Diplomarbeit angemeldet haben.
  • Wer das Studium vor dem 01.10.2025 beenden will und bereits in die neue Ordnung aus 2022 übergetreten ist, muss in Kauf nehmen, dass die Modulnoten des Grundstudiums in die Abschlussnote (Gesamtnote) eingehen. Verhindern lässt sich das nur, indem das Ende des Studiums über den 01.10.2025 hinausgezögert wird. Dafür reicht es, wenn das Kolloquium zur Diplomarbeit erst nach dem 01.10.2025 stattfindet. Zuvor muss wiederum ein Antrag auf Übertritt in die dann korrigierte Studienordnung eingereicht worden sein.

Sollten noch Fragen offen sein, kontaktieren Sie gerne den Studiendekan Prof. Michler (studiendekan-viw@mailbox.tu-dresden.de) oder den Fachschaftsrat (fsrverkehr@tu-dresden.de). Zusätzlich bieten wir am 06.06.2024 um 16.00 Uhr eine Gesprächsmöglichkeit im POT/158 an.

Wir bedauern die damit eingetretenen Umstände.

Mit freundlichen Grüßen

Studiendekan                                  Fachschaftsrat Verkehrswissenschaften