Archiv alter Fassungen der FSR-Ordnungen
Geltendes Recht
Der FSR ist eine Teilkörperschaft des öffentlichen Rechts und damit ein eigenes Rechtssubjekt. Er untersteht jedoch dem Studierendenrat der TU Dresden. Die Ordnungen und Beschlüsse des Studierendenrates gelten somit auch für den Fachschaftsrat. Die Aufgaben des Studierendenrates und damit auch der Fachschaften leiten sich aus dem Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetz ab.