Informationen zur Prüfungsphase

Informationen zur Prüfungsphase

+++ Alle Angaben ohne Gewähr; Stand: 31.01.2022 +++

Fragen und Anmerkungen gerne per Mail an fsrverkehr@tu-dresden.de oder direkt im FSR Büro

Aus aktuellem Anlass wollen wir euch hier nochmal einen Überblick über die aktuellen Regelungen an unserer Fakultät zu den Prüfungen und unsere Sicht dazu geben.

Es gab in den letzten Wochen und Monaten viel Diskussions- und Redebedarf in Bezug auf die Prüfungen, wobei wir als Fachschaftsrat einige der vom Rektorat herausgegebenen Regelungen kritisch sehen. Deshalb haben wir in der letzten Woche am 21.01.2022 einen Brief an das Rektorat verfasst, welchen ihr in voller Länge im Folgenden findet und der auf unserem Kenntnisstand von letzter Woche basiert. Seitdem wurden einige Regelungen schon wieder angepasst.

Wie dem Brief zu entnehmen ist, finden wir die allermeisten Regelungen in diesem Semester seitens des Rektorats nicht gut kommuniziert und inhaltlich stark verbesserungswürdig. Jedoch sehen wir keine weitere Möglichkeit, diese in den nächsten Wochen noch abzuändern. Nicht nur wir, sondern auch die studentischen Vertreter:innen im Senat haben, wie in ihrer Mail vom 18.01.2022 erläutert, alles getan, um diese Regelungen studierendenfreundlicher zu gestalten.

Aktuell gültige Regelungen nach unserem Kenntnisstand:

Keine Rückgabe von Prüfungsleistungen mehr möglich:

  • keine Rückgabe von Prüfungsleistungen bis zum Ende des darauffolgenden Semesters mehr möglich
  • Unterbrechung bzw. Verlängerung aller Wiederholungsfristen für ein weiteres Semester (Zweit- und Drittversuche müssen nicht in diesem Semester abgelegt werden)

Rücktritt von Prüfungen bis einen Tag vor der Prüfung möglich:

  • Abmeldung über HISQIS/selma bis zum Vortag um 23:59 Uhr möglich
  • Verschiebung der Abmeldefrist von drei Werktagen davor auf den Vortag
  • Reguläre Rücktrittsreglungen davon unberührt (aus wichtigem Grund z.B. bei Krankheit, Quarantäne, etc.)
  • gilt nicht für studienbegleitende Prüfungsleistungen (Hausarbeiten, Belege, etc.)

Regelungen für Präsenzprüfungen:

  • 1G Regelung (verpflichtender Corona-Test) für alle Studierenden unabhängig vom Impf- bzw. Genesenenstatus
  • Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder PCR Test (nicht älter als 48 Stunden)
  • Ergänzung 31.01.: Verhalten bei positiven Schnelltest/PCR-Test
    • bis 23:59 Uhr des Vortages: Abmeldung über HISQIS/selma
    • am Tag der Prüfung: innerhalb von drei Werktagen Antrag auf Rücktritt mit Nachweis des positiven Schnelltest/PCR-Test als Begründung
  • FFP2-Maskenpflicht in den Gebäuden der TU Dresden
  • OP-Maskenpflicht im Prüfungsraum und während der Prüfung

Regelungen für Online-Prüfungen:

  • verpflichtende Videoüberwachung bei digitalen Fernprüfungen
  • nur eine Webcam/Kamera (keine Pflicht zu zwei oder mehr Kameras, die z.B. Raum, Arbeitsplatz zeigen)
  • kein “Schwenk” durch den Raum ohne konkreten Betrugsverdacht → bei gefordertem Schwenk durch den Raum dies umgehend im Prüfungsprotokoll vermerken lassen
  • Einwilligungserklärung zur Videoüberwachung über einen Kursbaustein im OPAL erforderlich (mindestens 2 Wochen vor dem Prüfungstermin)
  • unbegründeter Widerspruch möglich
    • digitale Vor-Ort-Prüfung muss zeitgleich angeboten werden
    • keine eigene Technik erforderlich → wird durch Uni gestellt
    • sinnvoll bei schlechter Internetverbindung, fehlende Webcam, Datenschutzbedenken, etc.

Linksammlung zu aktuellen Regelungen der Universität:

Bei Fragen könnt ihr euch gerne per Mail oder im FSR Büro an uns wenden.