Förderung von Maßnahmen im Bereich Nachhaltigkeit

Förderung von Maßnahmen im Bereich Nachhaltigkeit

Die Kommission Umwelt schreibt zum zweiten Mal eine Förderung von Maßnahmen im Bereich Nachhaltigkeit an der TU Dresden aus. Jede:r Hochschulangehörige kann Maßnahmen einreichen, braucht aber ein unterstützendes Mitglied bei der Kommission Umwelt. Bei Fragen oder zur Suche von unterstützenden Mitglieder in der Kommission Umwelt könnt ihr euch gerne an Alexandra Seifert vom Green Office wenden.


Ausschreibung:

Zielsetzung und Rahmenbedingungen für die Antragstellung:

Die Kommission Umwelt (KU) berät das Rektorat zu allen Belangen im Bereich Umwelt und Nachhaltigkeit. Sie setzt sich zusammen aus Vertreter:innen aus den Fakultäten, der Verwaltung und der Studierenden. Die KU entwickelt Empfehlungen zu Zielen und Maßnahmen für eine umweltgerechte und nachhaltige Hochschule und entwirft Konzepte, wie diese Themen an der TU Dresden konsequent umgesetzt werden können.

Die Mitglieder der TU Dresden werden ausdrücklich dazu ermuntert, sich in die Ausgestaltung einer umweltgerechten und nachhaltigen Universität aktiv einzubringen. Für die Umsetzung eigener Maßnahmen im Bereich Umwelt und Nachhaltigkeit können sie mit diesem Formular finanzielle Mittel beantragen. Der Antragsteller erhält eine Förderung durch die KU, wenn der eingereichte Vorschlag in den jährlichen Maßnahmenkatalog der Kommission aufgenommen wird. Eine Jury aus Vertreter:innen der KU bewertet die eingereichten Anträge dahingehend.
 
Die KU möchte innovative Maßnahmen fördern, um die ökologisch nachhaltige Entwicklung der TU Dresden zu unterstützen, z.B. durch

  • Maßnahmen, die Aspekte der ökologischen Nachhaltigkeit wie Treibhausgasreduktion und Ressourcenschonung in den Strukturen und Prozessen der TU Dresden verankern
  • Maßnahmen, die Forschung und Lehre ökologisch nachhaltiger gestalten
  • Maßnahmen, die das Bewusstsein für nachhaltiges Handeln an der TU Dresden stärken
  • Veranstaltungen im Bereich Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE)
  • Entwicklung von digitalen Lösungen zur Unterstützung nachhaltigen Handelns an der TU Dresden
  • Maßnahmen zum wechselseitigen Wissens- und Technologietransfer mit der Gesellschaft bei Themen zur ökologischen Nachhaltigkeit
  • Kooperationen und Maßnahmen zur Förderung einer ökologisch nachhaltigen Entwicklung, z.B. mit Organisationen wie der SLUB, dem Studentenwerk, DRESDEN-concept oder der Landeshauptstadt Dresden
  • Maßnahmen zur Entwicklung der ökologisch nachhaltigen Angebote auf dem Campus, insbesondere um Forschung und Lehre attraktiver zu gestalten 

 Maßnahmen können für bis zu drei Jahre, beginnend mit dem Jahr 2023, beantragt werden. Ein Folgeantrag ist möglich. Pro Jahr stehen insgesamt ca. 100.000€ für alle bewilligten Maßnahmen zur Verfügung. In der Regel werden Projekte i.H.v. 500€ – 15.000€ gefördert, in Ausnahmefällen können auch höhere Förderungen bewilligt werden. Die Förderung von mehrjährigen Projekten ist grundsätzlich möglich, ein jährlicher Zwischenbericht ist hierfür zwingend erforderlich.

Der Antrag muss von einem Mitglied der Kommission Umwelt befürwortet und mitunterschrieben werden. Die Mitgliederliste finden Sie unter https://tu-dresden.de/ku. Für weitere Informationen steht Ihnen auch die Geschäftsstelle der Kommission Umwelt unter kommission-umwelt@tu-dresden.de oder telefonisch unter 463-33095 zur Verfügung.

Einsendeschluss/Abgabetermin 2022 ist der 31.8.2022.

Der Antrag inkl. Ausschreibungstext ist auch unter https://bildungsportal.sachsen.de/opal/auth/RepositoryEntry/35523657728 zu finden.