Liebe Studierende,
für die Ingenieursstudiengänge (VIW, BSI, EVS, LuLo) haben sich in diesem Semester die Modalitäten zum Rücktritt von Prüfungen im Krankheitsfall geändert. Bisher war es ausreichend, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung („gelber Krankenschein“) vorzulegen, nun ist ein ärztliches Attest erforderlich. Da in den letzten Tagen einige Fragen und Unsicherheiten bezüglich dieses Themas aufgekommen sind, möchten wir als studentische Mitglieder des gemeinsamen Prüfungsausschusses für die Verkehrsingenieurwissenschaften hier unsere Sicht auf die derzeitige Regelung darlegen:
- Das vom Prüfungsamt veröffentlichte Formular ist lediglich eine Empfehlung der Universität und nicht als verpflichtend anzusehen.
- Die Nennung von Krankheitssymptomen ist weder in der Prüfungsordnung noch im Beschluss des Prüfungsausschusses vom 31.01. gefordert. Darüber hinaus wäre eine solche Regelung außerhalb eines parlamentarisch beschlossenen Gesetzes verfassungsrechtlich zweifelhaft, wie auch vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags beschrieben.
- Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist zum Nachweis der Prüfungsunfähigkeit nicht ausreichend.
Viele Grüße und viel Erfolg bei den Prüfungen wünschen
Christoph Heinzelmann, Fabian Rudolph, Henrik Neun, Oke Brandenburg, Thomas Weiher, Valentin Linz und Victor Nitzsche