Bitte beachtet die aktuellen Informationen zur Problematik der Notenbildung in der DPO 22 !
Für den Diplomstudiengang Verkehrsingenieurwesen gibt es seit dem Wintersemester 2022/23 neue Studiendokumente (Studien- und Prüfungsordnung). Alle Studierenden, die 2021 mit ihrem Studium begonnen haben, können ab dem Wintersemester 2023/24 in die neuen Ordnungen übertreten. Zum 1. Oktober 2025 wird ein Zwangsübertritt erfolgen, d. h. alle Studierenden, die dann noch in den alten Ordnungen immatrikuliert sind, müssen in die neuen Dokumente wechseln.
Von der Fakultät gibt es eine ausführliche Informationswebsite, auf der viele Hintergründe und Details zum Übertritt erläutert werden. Einige wichtige Informationen möchten wir euch auch direkt hier zur Verfügung stellen.
Warum sollte ich übertreten?
Die neue Studienordnung bietet insbesondere im Hauptstudium Vorteile dadurch, dass besonders große Module aufgeteilt werden und die Prüfungslast reduziert wird. Auch ein Auslandssemester lässt sich besser mit dem Studienablaufplan vereinen. Bei einem freiwilligen Übertritt in die neuen Studiendokumente (bis einschließlich 1. April 2025) besteht zudem die Möglichkeit, für jedes Modul einzeln zu entscheiden, ob man die Note übertragen möchte oder das Modul – beginnend mit dem Erstversuch – neu absolvieren möchte. Ebenfalls verfallen Fehlversuche beim Übertritt, d. h. danach hat man wieder drei Versuche, um die neue Prüfungsleistung abzulegen.
Wann wird der Übertritt empfohlen?
Für den Immatrikulationsjahrgang 2021:
Die Lehrveranstaltungen für das 5. Semester werden ab dem Wintersemester 2023/24 nach der neuen Studienordnung angeboten. Wenn das Grundstudium vollständig abgeschlossen ist, wird ein Übertritt zum 1. Oktober 2023 empfohlen. Wenn noch Module aus dem Grundstudium offen sind, ist im Einzelfall zu prüfen, ob ein späterer Übertritt vorteilhaft ist.
Für frühere Immatrikulationsjahrgänge:
Wer nach dem Regelstudienplan studiert und sein Studium bis zum 1. Oktober 2025 abschließen wird, kann in den alten Ordnungen verbleiben. Studierende, die im Studienablauf zurückgefallen sind, sollten individuell prüfen, zu welchem Zeitpunkt ein Übertritt sinnvoll ist.
Für Unterstützung könnt ihr euch gerne per Mail an uns wenden. Außerdem stehen euch Konstantin Thieme (Dekanat) und Katrin Lindner (Prüfungsamt) bei Fragen zur Verfügung.
Was gibt es zu beachten?
Einige Lehrveranstaltungen werden in der neuen Studienordnung in einer geänderten Form angeboten. Für Studierende, die noch in der alten Studienordnung immatrikuliert sind, kann dies unpassend sein. Bitte nehmt, wenn ihr in dieser Situation seid, Kontakt zu den entsprechenden Dozent:innen auf, damit eine für euch vorteilhafte Lösung gefunden werden kann. Gerne könnt ihr euch vorher noch einmal an uns wenden, damit wir euch eine für euch gute Lösung empfehlen können.
Wer noch in der alten Studienordnung immatrikuliert ist, aber zu einem späteren Zeitpunkt übertreten möchte, kann bereits jetzt Module aus der neuen Studienordnung besuchen und auch die neuen Prüfungsleistungen schreiben. Dann muss ein „Antrag auf Anrechnung eines Wahlpflichtmoduls aus einem anderen Studiengang“ gestellt werden und das neue Modul wird euch zunächst als Wahlpflichtmodul anerkannt. Mit dem Übertritt wird das Modul dann als Pflichtmodul übertragen.
Alle Prüfer:innen wurden dazu aufgefordert, in den kommenden Semestern kurze Korrekturzeiten für Klausuren zu gewährleisten. Dennoch kann es passieren, dass einzelne Prüfungsergebnisse zum Übertrittszeitpunkt noch nicht vorliegen. Dann ist es möglich, auf dem Übertrittsformular Bedingungen anzugeben (bspw. „Übertritt nur, wenn Prüfung Verkehrstelematik mit 3,0 oder besser bestanden“ oder „Prüfung Luftverkehrsanlagen, -betrieb und Flugsicherung nur übertragen, wenn besser als 2,7“).